Persönlich, durchdacht und auf Sie abgestimmt. Erfahren Sie, warum der direkte Bezug Ihrer Medikamente in der Hausarztpraxis nicht nur bequem ist, sondern auch dazu beiträgt, dass es Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt morgen noch gibt.
Warum der direkte Bezug in der Hausarztpraxis für Sie persönlich und für die Schweizer Grundversorgung ein gutes Modell ist.
Die Schweiz erlebt einen schleichenden Hausärztemangel. Wer in der Praxis seine Medikamente bezieht, leistet einen direkten Beitrag, dass diese Praxis morgen noch existiert.
Wussten Sie schon? In Kantonen mit Selbstdispensation ist der Taxpunktwert traditionell tiefer. Die Medikamentenabgabe gleicht diese tiefere Vergütung teilweise aus und ermöglicht so, dass kleine Praxen wirtschaftlich überleben.
Gleichzeitig sinkt die Versorgungsdichte in der hausärztlichen Grundversorgung auf 0,8 Vollzeitäquivalente pro 1000 Einwohner, unter dem WHO-Leitwert von 1,0.
Quelle: FMH-Ärztestatistik 2024 / Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan)
Die hausärztliche Grundversorgung ist regional sehr unterschiedlich. Bewegen Sie die Maus über die Kantone für Details. Mit dem Mausrad oder den Buttons können Sie hineinzoomen.
Neben dem Beitrag zur Erhaltung der Grundversorgung profitieren Sie ganz persönlich von einer durchdachten, gut koordinierten Betreuung.
Ihre Hausärztin kennt Ihre Krankengeschichte, Ihre Allergien und alle Medikamente, die Sie einnehmen. Wechselwirkungen werden so direkt erkannt, bevor das Medikament überhaupt die Praxis verlässt.
Diagnose, Verschreibung und Medikament in einem Termin. Kein zusätzlicher Gang, keine Wartezeit, keine Rezeptübermittlung. Besonders wertvoll für ältere oder chronisch kranke Patientinnen und Patienten.
Die Person, die Ihnen das Medikament verschreibt, übergibt es Ihnen auch. Einnahme, Dosierung und mögliche Nebenwirkungen werden im selben Gespräch besprochen, ohne Informationsbruch.
Was Sie mit Ihrer Ärztin im Sprechzimmer besprechen, bleibt im Sprechzimmer. Das Medikament erhalten Sie diskret in derselben vertrauten Umgebung, ohne nochmals erklären zu müssen, wofür es ist.
Die direkte Medikamentenabgabe in Hausarztpraxen ist in der Schweiz seit Jahrzehnten etabliert und wurde wissenschaftlich untersucht.
Die hausärztliche Grundversorgung ist das Rückgrat des Schweizer Gesundheitswesens. 94 Prozent aller medizinischen Fälle werden in der Hausarztpraxis abschliessend behandelt.
Was wir wissen, woher er kommt und welche Anreize ihn verschärfen oder entschärfen können.
Die Schweizer Hausärzteschaft altert schneller, als Nachwuchs nachrückt. Knapp die Hälfte der heute praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzte wird in den nächsten 10 bis 15 Jahren in Pension gehen, während die Inlandausbildung deckt den Bedarf nicht.
Bereits heute werden 41,3 % aller in der Schweiz tätigen Ärztinnen und Ärzte im Ausland ausgebildet. 2014 lag dieser Anteil noch bei rund 31 Prozent (FMH-Ärztestatistik). Der Inlandnachwuchs reicht seit Jahren nicht aus, um den Bedarf zu decken.
Junge Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich aus mehreren nachweisbaren Gründen häufiger für eine Spezialdisziplin als für die Hausarztmedizin. Die folgenden Punkte sind durch Studien und offizielle Statistiken dokumentiert.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Publikation «Einkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen 2019». Hausarztmedizin (Grundversorgerinnen und Grundversorger inkl. Pädiatrie) wird als Bezugsgrösse 100 % gesetzt. Werte gerundet. Innerhalb der Kategorien gibt es weitere Streuung: Allgemeinchirurgie liegt am oberen Rand der chirurgischen Fachärzte. Pädiatrie und Allgemeine Innere Medizin sind statistisch mit der Hausarztmedizin gruppiert. Psychiatrie liegt unterhalb der Hausarztmedizin und ist hier nicht abgebildet.
Konsumentenpreise: Bundesamt für Statistik, Landesindex der Konsumentenpreise (LIK), kumulierte Veränderung Januar 2004 bis Dezember 2024 ≈ 13 %. Tarmed-Tarifstruktur: seit Einführung am 1. Januar 2004 nie gesamthaft revidiert (BAG / GDK). Einzelne punktuelle Anpassungen (z.B. Bundesrats-Eingriff 2014) änderten daran nichts. Kantonale Taxpunktwerte stagnieren oder sinken; sie reichen heute von 83 Rappen (Ostschweiz) bis 91 Rappen (Zürich). Die Grafik zeigt die kumulierte Teuerung; nicht abgebildet sind überdurchschnittliche Steigerungen einzelner Praxiskostenposten (Mieten, IT, Personal).
Im Tarmed werden zeitintensive Gesprächs- und Koordinationsleistungen (das Kerngeschäft der Hausarztmedizin) schlechter entschädigt als technisch-apparative Eingriffe. Daraus ergeben sich die in der Grafik oben gezeigten Einkommensunterschiede. Der Bundesrats-Eingriff 2014 mit 200 Mio. Franken zugunsten der Grundversorgung hat die Schieflage punktuell gemildert, aber nicht behoben. Solange diese Differenz besteht, fällt die Wahl junger Ärztinnen und Ärzte überproportional häufig auf eine Spezialdisziplin.
Der Tarmed gilt seit 2004. Die Tarifstruktur blieb zwischen 2004 und 2025 nie gesamthaft revidiert und beruhte auf Personal- und Infrastrukturkosten aus den 1990er-Jahren. Ab 1. Januar 2026 gilt TARDOC. Während Mieten, IT, Lohnnebenkosten und Praxisinfrastruktur deutlich teurer wurden, blieb der Tarif eingefroren. Die Taxpunktwerte werden zudem kantonal unterschiedlich verhandelt: Sie reichen heute von rund 83 Rappen in der Ostschweiz bis 91 Rappen im Kanton Zürich, in mehreren Kantonen tiefer als bei der TARMED-Einführung 2004. Ab 2026 ersetzen Tardoc und Ambulante Pauschalen den Tarmed; ob sie die Schieflage beheben, ist offen.
Trotz Sonderprogramm (100 Mio. Franken Anreizfinanzierung) wurden die Ausbildungsplätze nur leicht erhöht. Wer das Studium nicht erhält, weicht oft ins Ausland aus oder wechselt das Fach.
Die Facharzt-Weiterbildung Allgemeine Innere Medizin findet überwiegend im stationären Bereich statt. Praxisnahe Rotationen in der Hausarztmedizin sind kürzer und werden tiefer entschädigt. Studierende, die mit der Hausarztmedizin nie konkret in Kontakt kommen, entscheiden sich seltener dafür.
Junge Ärztinnen und Ärzte wünschen geregelte Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle. Klassische Einzelpraxen mit Notfalldienst werden als wenig kompatibel empfunden. Gruppenpraxen und Anstellungsmodelle wachsen, decken aber den Bedarf in Randregionen nur teilweise.
Jede Ärztin und jeder Arzt in der Grundversorgung ist gesetzlich verpflichtet, Notfalldienste zu leisten. Spezialisten sind weitgehend ausgenommen. Die Vergütung liegt weit unter dem Ertrag einer normalen Praxisstunde. Und die Dienste fallen fast immer dann an, wenn Familie zählt.
Während des Dienstes ist die eigene Praxis geschlossen. Zwei MPA, Miete, Geräte-Leasing und alle Infrastrukturkosten laufen unverändert weiter. Die Vergütung von CHF 149 reicht nicht aus, um diese Fixkosten zu decken.
Fixkosten laufen auch während des Dienstes unverändert weiter.
Wer sich an die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 h/Woche hält, kann Dienste nur auf Kosten von Praxiszeit leisten. CHF 149 deckt nicht einmal die laufenden Fixkosten.
Notfalldienste fallen fast ausschliesslich zu familienunfreundlichen Zeiten an:
Das Parlament hat im Kostendämpfungspaket 2 eine tägliche Obergrenze für abrechenbare Taxpunkte verlangt. Der Vorschlag: maximal 1 577 AL-Punkte pro Arbeitstag im Monatsdurchschnitt. Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027.
Das Parlament wollte Tarifauswüchse einzelner Ärzte verhindern. Was die Regelung in der Praxis bewirkt, trifft eine andere Gruppe: Hausärztinnen und Hausärzte, die viele Patienten pro Tag sehen und deren Einkommen fast ausschliesslich aus ärztlichen Leistungen (AL) besteht, nicht aus technischen Infrastrukturleistungen (IPL).
Bei einem Taxpunktwert von CHF 0.86 (St. Gallen) entspricht das einem maximalen AL-Tageshonorar von CHF 1 356. Infrastrukturleistungen (IPL) sind nicht betroffen. Nicht eingerechnet: Notfallzuschläge, Berichte, Gutachten, Ambulante Pauschalen.
Im TARDOC wird die ärztliche Leistung (AL) zeitbasiert vergütet: rund 2,1 AL-Taxpunkte pro Minute. Jede Tarifposition teilt sich in AL und IPL, wobei nur der AL-Teil unter die Grenze fällt. Was heisst das konkret? Die Rechnung anhand belegter Durchschnittswerte:
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Schweizer Hausarzt sah historisch rund 25 Patienten pro Tag (Lausanner Langzeiterhebung). Die Limite greift also nicht bei Extremwerten, sondern mitten im normalen Praxisalltag. Ein Praxisleiter rechnet gegenüber medinside vor, dass bei seinem Patientengut nach rund 22 Patienten Schluss ist.
Telefonkonsultationen und weitere AL-Tätigkeiten zählen ebenfalls in die Summe. Der IPL-Anteil jeder Position (Raumbelegung, Personal) bleibt von der Grenze unberührt.
Die Kombination aus Notfalldienstpflicht und Taxpunkt-Deckel erzeugt eine paradoxe Rechtslage:
Verpflichtet Hausärzte per Gesetz zum Notfalldienst, zusätzlich zum vollen Praxistag. Abenddienste von 17 bis 23 Uhr nach einem Praxistag bedeuten regelmässig die faktische Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche. Diese Mehrarbeit wird nicht nur toleriert, sondern eingefordert, zu nicht kostendeckenden Tarifen.
Deckelt gleichzeitig die abrechenbaren AL-Taxpunkte pro Arbeitstag. Auch die im Notfalldienst erbrachten Grundleistungen generieren AL-Punkte, die in den Monatsdurchschnitt einfliessen. Wer dienstbedingt mehr arbeitet, riskiert die Limite zu überschreiten und Leistungen nicht mehr vergütet zu erhalten.
Das Resultat: Mehrarbeit ist Pflicht, Mehrabrechnung ist verboten. Ein System, das von denselben Personen gleichzeitig überobligatorischen Einsatz verlangt und dessen Vergütung deckelt, ist in sich widersprüchlich. Flexibilität für Dienstwochen, Vertretungen oder Epidemiephasen sieht die Regelung nicht vor.
«Eine Taxpunktvolumen-Höchstgrenze könnte sich auch als kontraproduktiv erweisen, weil Leistungserbringer, die darunter liegen, sie als Referenzniveau betrachten könnten, das es zu erreichen gilt.»
Das BAG warnte bereits im April 2024 vor diesem Effekt: Ärzte, die heute unter der Grenze liegen, könnten die Limite als implizites Tagesvolumen wahrnehmen. Das Instrument zur Kostensenkung würde dann Kosten erhöhen.
Eine Petition gegen die AL-Begrenzung sammelte innerhalb weniger Tage über 11 000 Unterschriften: «Die vorgesehene Begrenzung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die ambulante Gesundheitsversorgung der Schweiz dar.»
Die Schweizerische Gesellschaft für Kardiologie wandte sich direkt an Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. FMH-Präsidentin Yvonne Gilli musste die Position gegen Rücktrittsforderungen verteidigen.
Entscheid des Bundesrats: voraussichtlich 4. Quartal 2026. Die Regelung könnte am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die folgenden Massnahmen sind Bestandteil der nationalen Strategien (BAG-Strategie gegen den Ärztemangel, «Agenda Grundversorgung» 2024) oder werden in Studien als wirksam dokumentiert. Es gibt bislang keine einzelne Massnahme, die das Problem allein löst. Nötig ist ein Bündel. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium hält fest: Studienreformen allein beeinflussen das Berufsziel, aber nicht zwingend die spätere Berufswahl.
Der wichtigste Hebel. Solange Grundversorgerinnen und Grundversorger im Medianvergleich rund 30–60 % weniger verdienen als Spezialisten (Grundversorgung: ~CHF 172 000 Median; Fachärzte ohne OP: ~CHF 245 000; chirurgische Spezialisten: ~CHF 266 000; Quelle: BFS MAS 2019), bleibt die Spezialmedizin wirtschaftlich attraktiver. Die ab 2026 geltenden Tardoc und Ambulanten Pauschalen müssen die intellektuelle und koordinative Leistung der Hausarztmedizin angemessen abbilden. Sonst bleibt die Schieflage bestehen.
Das Sonderprogramm Humanmedizin hat den richtigen Hebel angesetzt, blieb aber hinter den Zielwerten zurück. Eine konsequente Umsetzung der 1 350 Plätze und ein anschliessender Aufwuchs sind Voraussetzung für eigenständigen Inlandnachwuchs.
Kantonale Praxisassistenz-Programme finanzieren Assistenzärztinnen und -ärzten Einsätze in Hausarztpraxen während der Weiterbildung. Wer früh den Berufsalltag erlebt, wählt häufiger die Hausarztkarriere. Das ist international gut belegt.
Teilzeit, Job-Sharing und Gruppenpraxen entsprechen den Erwartungen junger Ärztinnen und Ärzte. Wo solche Strukturen entstehen, gelingt die Nachfolge besser, auch in ländlichen Regionen.
Hausärztliche Konsultationen sind ein knappes Gut. Wenn Bagatellfälle (Schnupfen, leichte Halsschmerzen, kleinere Beschwerden) zuerst selbst eingeschätzt werden, bleibt mehr Zeit für komplexe Fälle. Schweizer Daten von 1,3 Mio. Versicherten zeigen: Höhere Franchisen reduzieren die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen messbar (Felder/Schmidheiny, Universität Basel 2024). Der Effekt ist bei leichten Beschwerden deutlich, bei chronisch Kranken erwartungsgemäss klein. Ein gezielter Hebel gegen unnötige Konsultationen.
An allen Schweizer medizinischen Fakultäten existieren mittlerweile Lehrstühle für Hausarztmedizin. Sichtbarkeit, eigene Forschung und gezielte Lehre erhöhen die Wahrnehmung der Disziplin. Ein längerfristiger, kulturell wirksamer Hebel.
Hausärztinnen und Hausärzte entlasten die Spitalnotaufnahmen bereits täglich. Tausende Notfallkonsultationen werden direkt in der Praxis abgewickelt und verhindern überfüllte Notaufnahmen. Eine zusätzliche formelle Dienstpflicht ausserhalb der Praxiszeiten ist deshalb schwer zu rechtfertigen. Wo sie bestehen bleibt, muss die Vergütung die laufenden Praxiskosten decken. Heute ist das nicht der Fall: CHF 149 pro Stunde deckt bei zwei angestellten MPA und Miete noch nicht einmal die Fixkosten.
Was die Forschung einschränkt: Die wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit einzelner Schweizer Fördermassnahmen ist gemäss ZHAW-Auswertung 2020 noch begrenzt. Internationale Studien zeigen: Studienprogramme beeinflussen das Berufsziel, aber nicht zwingend die letztliche Berufswahl. Wirksam ist eine Kombination aus tariflicher Aufwertung, frühem Praxiskontakt, geeigneten Arbeitsmodellen und sichtbarer akademischer Verankerung.
Das Schweizer Krankenversicherungsmodell enthält strukturelle Fehlanreize. Gezielte Reformen bei Franchise und Selbstbehalt können die Kostendynamik nachhaltig verändern.
Die obligatorische Krankenversicherung kostet die Schweiz heute rund 42 Milliarden Franken pro Jahr. Die Prämien steigen schneller als die Löhne. Ein wesentlicher Treiber sind strukturelle Fehlanreize im Franchise-System: Wer jährlich wechseln kann, plant strategisch statt verantwortungsbewusst. Forschung aus der Schweiz zeigt, dass höhere Franchisen die Nachfrage messbar senken. Die Frage ist nicht ob, sondern wie weit man diesen Hebel einsetzen soll.
Das heutige System erlaubt jährliche Franchise-Wechsel. Das schafft ein klassisches Moral-Hazard-Problem:
Solange Franchisen jährlich wechselbar sind, ist die Franchise in vielen Fällen faktisch kalkulierbar und verliert ihre Steuerungswirkung.
| Parameter | Heute | Vorschlag |
|---|---|---|
| Mindestfranchise | CHF 300 | CHF 600 |
| Maximalfranchise | CHF 2 500 | CHF 5 000 |
| Wechselhäufigkeit | Jährlich | 3-5 Jahre Mindestlaufzeit |
| Selbstbehalt | 10 %, max. CHF 700 | 20 %, max. CHF 1 200 |
| Prämienrabatt (max.) | ~28 % bei CHF 2 500 | Höherer Rabatt bei CHF 5 000 |
Der Selbstbehalt-Maximum von CHF 1 200 (Stop-Loss bei CHF 6 000 Kosten oberhalb der Franchise) bleibt sozialverträglich: Bestehende Prämienverbilligung kann gezielt für einkommensschwache Haushalte ausgebaut werden.
Auf Basis der gemessenen Preiselastizität der Gesundheitsnachfrage in der Schweiz:
Modellschätzung. Basis: Preiselastizität -0.2 bis -0.3 (Felder/Schmidheiny 2024).
Höhere Franchisen allein reichen nicht. Solange Wechsel jährlich möglich sind, bleibt die Steuerungswirkung begrenzt. Der Mehrjahresvertrag
International vergleichbar: US-amerikanische HSA-Modelle (Health Savings Accounts) mit Mehrjahresverpflichtungen zeigen messbar tiefere Gesamtausgaben.
Die berechtigte Gegenfrage: Werden einkommensschwache Haushalte nicht unverhältnismässig belastet? Zwei Mechanismen verhindern das:
Rund 30 % der Schweizer Bevölkerung erhält heute bereits Prämienverbilligung. Diese könnte gezielt auf Haushalte mit hoher Franchise ausgeweitet werden. Der Staat unterstützt die Fixkosten, der Versicherte trägt die variablen Kosten mit.
Der maximale Selbstbehalt von CHF 1 200 schützt vor Extremkosten. Bei einer schweren Erkrankung übernimmt die Versicherung ab dem Stop-Loss vollständig. Niemand wird durch die Reform in medizinische Unterversorgung gedrängt.
Alle auf dieser Seite diskutierten Massnahmen, geordnet nach Zeithorizont und Wirkungsstärke.
Die Probleme im Schweizer Gesundheitswesen sind bekannt. Was fehlt, sind Prioritäten. Hier eine strukturierte Übersicht mit dem Zeithorizont der Machbarkeit.
Beim nächsten Praxisbesuch genügt eine kurze Frage:
«Kann ich das Medikament direkt hier beziehen?»
In den meisten Schweizer Hausarztpraxen ist das problemlos möglich.