Hausarzt in moderner Praxis mit Blick auf eine Schweizer Stadt
Medikamentenbezug in der Schweiz

Ihre Medikamente direkt aus der Hausarztpraxis.

Persönlich, durchdacht und auf Sie abgestimmt. Erfahren Sie, warum der direkte Bezug Ihrer Medikamente in der Hausarztpraxis nicht nur bequem ist, sondern auch dazu beiträgt, dass es Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt morgen noch gibt.

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Deutschschweizer Kantone erlauben die direkte Medikamentenabgabe
94 %
aller medizinischen Fälle werden in der Hausarztpraxis abschliessend behandelt
0,8
Hausärzte (VZÄ) pro 1000 Einwohner, unter dem WHO-Leitwert
100 %
Wahlfreiheit: Sie entscheiden, wo Sie Ihre Medikamente beziehen
Thema 1

Ihr Medikamentenbezug

Warum der direkte Bezug in der Hausarztpraxis für Sie persönlich und für die Schweizer Grundversorgung ein gutes Modell ist.

Warum Ihre Wahl zählt

Sie sichern damit Ihre eigene medizinische Grundversorgung.

Die Schweiz erlebt einen schleichenden Hausärztemangel. Wer in der Praxis seine Medikamente bezieht, leistet einen direkten Beitrag, dass diese Praxis morgen noch existiert.

Wussten Sie schon? In Kantonen mit Selbstdispensation ist der Taxpunktwert traditionell tiefer. Die Medikamentenabgabe gleicht diese tiefere Vergütung teilweise aus und ermöglicht so, dass kleine Praxen wirtschaftlich überleben.

  • Existenzielle Bedeutung für die Praxis In Selbstdispensations-Kantonen werden ärztliche Leistungen tiefer entschädigt. Die Margen aus der Medikamentenabgabe sind ein wichtiger Pfeiler für den Praxisbetrieb, besonders auf dem Land.
  • Erhalt der wohnortnahen Versorgung Eine Hausarztpraxis in der Nähe ist Gold wert. Indem Sie auch die Medikamente dort beziehen, helfen Sie mit, dass die Praxis erhalten bleibt, damit Sie nicht plötzlich kilometerweit fahren müssen.
  • Sie haben die freie Wahl Selbstverständlich entscheiden Sie als Patientin oder Patient frei, wo Sie Ihre Medikamente beziehen. Wer dies in der Hausarztpraxis tut, leistet einen Beitrag zur Erhaltung der Grundversorgung.
Schweizer Hausarztversorgung
−25 %
der Hausärztinnen und Hausärzte sind heute bereits 60 Jahre oder älter und stehen kurz vor der Pension.

Gleichzeitig sinkt die Versorgungsdichte in der hausärztlichen Grundversorgung auf 0,8 Vollzeitäquivalente pro 1000 Einwohner, unter dem WHO-Leitwert von 1,0.

Quelle: FMH-Ärztestatistik 2024 / Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan)

Versorgungsdichte

Wie steht es um die Hausarztversorgung in Ihrem Kanton?

Die hausärztliche Grundversorgung ist regional sehr unterschiedlich. Bewegen Sie die Maus über die Kantone für Details. Mit dem Mausrad oder den Buttons können Sie hineinzoomen.

100 %
Mausrad zum Zoomen · ziehen zum Verschieben
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Hausärzte pro 1000 Einwohner
Vollzeitäquivalente in der hausärztlichen Grundversorgung. Der WHO-Leitwert liegt bei 1,0.
≥ 1,0WHO-Leitwert erfüllt
0,85 – 0,99Gute Versorgung
0,70 – 0,84Knappe Versorgung
0,55 – 0,69Unterversorgung
< 0,55Kritische Unterversorgung
Annäherungswerte auf Kantonsebene, basierend auf OBSAN-Versorgungsatlas und FMH-Ärztestatistik. Verlässliche Versorgungsdaten auf Gemeindeebene gibt es nicht: Patientinnen und Patienten gehen oft in Nachbargemeinden zum Hausarzt, weshalb die reine Gemeindezuordnung des Praxisstandorts keine sinnvolle Aussage ergibt. Das OBSAN publiziert daher methodisch fundierte Daten nur auf Ebene der MS-Regionen oder Kantone.
Hausärzte (VZÄ) / 1000 Einwohner
Vier weitere gute Gründe

Was zusätzlich für den Bezug in der Praxis spricht.

Neben dem Beitrag zur Erhaltung der Grundversorgung profitieren Sie ganz persönlich von einer durchdachten, gut koordinierten Betreuung.

Mehr Sicherheit durch Gesamtüberblick

Ihre Hausärztin kennt Ihre Krankengeschichte, Ihre Allergien und alle Medikamente, die Sie einnehmen. Wechselwirkungen werden so direkt erkannt, bevor das Medikament überhaupt die Praxis verlässt.

Ein Weg weniger

Diagnose, Verschreibung und Medikament in einem Termin. Kein zusätzlicher Gang, keine Wartezeit, keine Rezeptübermittlung. Besonders wertvoll für ältere oder chronisch kranke Patientinnen und Patienten.

Persönlich erklärt, nicht nur abgegeben

Die Person, die Ihnen das Medikament verschreibt, übergibt es Ihnen auch. Einnahme, Dosierung und mögliche Nebenwirkungen werden im selben Gespräch besprochen, ohne Informationsbruch.

Diskret und unkompliziert

Was Sie mit Ihrer Ärztin im Sprechzimmer besprechen, bleibt im Sprechzimmer. Das Medikament erhalten Sie diskret in derselben vertrauten Umgebung, ohne nochmals erklären zu müssen, wofür es ist.

Zahlen aus der Schweiz

Was Studien und Daten zeigen.

Die direkte Medikamentenabgabe in Hausarztpraxen ist in der Schweiz seit Jahrzehnten etabliert und wurde wissenschaftlich untersucht.

−13 %
tiefere Arzneimittelausgaben
Eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Polynomics-Studie kam zum Ergebnis, dass die Arzneimittelausgaben bei direkter ärztlicher Abgabe inkl. leistungsorientierter Abgabe rund 13 % tiefer ausfallen.
Weniger
Antibiotika in SD-Kantonen
In Kantonen mit Selbstdispensation werden gemäss Beobachtungen weniger Antibiotika verschrieben, ein Hinweis auf einen sorgfältigen, zurückhaltenden Einsatz.
Mehr
Generika-Anteil
Selbstdispensierende Hausärztinnen und Hausärzte geben gemäss BAG-Daten häufiger preiswerte Generika ab als bei reiner Verschreibung.
«

Die hausärztliche Grundversorgung ist das Rückgrat des Schweizer Gesundheitswesens. 94 Prozent aller medizinischen Fälle werden in der Hausarztpraxis abschliessend behandelt.

Workforce-Studie 2020 zur Schweizer Haus- und Kinderärzteschaft
Thema 2

Der Hausärztemangel

Was wir wissen, woher er kommt und welche Anreize ihn verschärfen oder entschärfen können.

Was die Daten zeigen

Der Mangel ist real und wird sich verschärfen.

Die Schweizer Hausärzteschaft altert schneller, als Nachwuchs nachrückt. Knapp die Hälfte der heute praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzte wird in den nächsten 10 bis 15 Jahren in Pension gehen, während die Inlandausbildung deckt den Bedarf nicht.

Bereits heute werden 41,3 % aller in der Schweiz tätigen Ärztinnen und Ärzte im Ausland ausgebildet. 2014 lag dieser Anteil noch bei rund 31 Prozent (FMH-Ärztestatistik). Der Inlandnachwuchs reicht seit Jahren nicht aus, um den Bedarf zu decken.

  • Demografie Rund 25 % der Schweizer Ärzteschaft sind 60 Jahre oder älter. In der hausärztlichen Grundversorgung ist die Pensionierungswelle besonders ausgeprägt.
  • Versorgungsdichte 0,8 VZÄ pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, unter dem WHO-Leitwert von 1,0. In ländlichen Regionen deutlich tiefer.
  • Teilzeit-Trend Die jüngere Generation arbeitet in tieferen Pensen. Pro Pensionierung braucht es heute in der Regel mehr als eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger.
Schweizer Hausarztversorgung
41,3 %
der in der Schweiz registrierten Ärztinnen und Ärzte verfügen über ein ausländisches Diplom (Stand Ende 2024). 2014 lag dieser Anteil noch bei rund 31 Prozent.

Parallel dazu ist die Schweizer Wohnbevölkerung gewachsen: von rund 7,2 Mio. im Jahr 2000 auf 9,05 Mio. Ende 2024. Eine wachsende Bevölkerung bedeutet automatisch mehr Bedarf an hausärztlicher Grundversorgung. Die Universitäten haben ihre Ausbildungskapazität in Humanmedizin in derselben Zeit nur geringfügig ausgebaut: Das Bundes-Sonderprogramm strebt rund 1 350 Masterabschlüsse pro Jahr an. Dieses Ziel wurde bislang verfehlt. Die Lücke zwischen Bedarf und Inlandnachwuchs ist deshalb seit Jahren strukturell.
Quellen: FMH-Ärztestatistik 2024 / BFS-Bevölkerungsstatistik 2024 / BFI-Botschaft 2017–2020
Warum Spezialmedizin attraktiver wirkt

Strukturelle Anreize prägen die Berufswahl.

Junge Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich aus mehreren nachweisbaren Gründen häufiger für eine Spezialdisziplin als für die Hausarztmedizin. Die folgenden Punkte sind durch Studien und offizielle Statistiken dokumentiert.

Was die Fachwahl beeinflusst

Spezialisten verdienen deutlich mehr als Hausärztinnen und Hausärzte.

Mittleres Jahreseinkommen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte nach Fachrichtung, relativ zur Hausarztmedizin Hausarztmedizin als Bezugsgrösse 100 Prozent. Fachärzte ohne chirurgische Tätigkeit liegen rund 40 Prozent darüber, Anästhesiologie rund 45 Prozent, Fachärzte mit chirurgischer Tätigkeit rund 60 Prozent, Allgemeinchirurgie rund 75 Prozent. Hausarzt-Niveau · 100 % Hausarztmedizin 100 % Fachärzte ohne OP +40 % Anästhesiologie +45 % Fachärzte mit OP +60 % Allgemeinchirurgie +75 % 0 % +25 % +50 % +75 % +100 % Mittleres Jahreseinkommen relativ zur Hausarztmedizin

Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Publikation «Einkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen 2019». Hausarztmedizin (Grundversorgerinnen und Grundversorger inkl. Pädiatrie) wird als Bezugsgrösse 100 % gesetzt. Werte gerundet. Innerhalb der Kategorien gibt es weitere Streuung: Allgemeinchirurgie liegt am oberen Rand der chirurgischen Fachärzte. Pädiatrie und Allgemeine Innere Medizin sind statistisch mit der Hausarztmedizin gruppiert. Psychiatrie liegt unterhalb der Hausarztmedizin und ist hier nicht abgebildet.

Was sich seit 2004 verändert hat

Praxiskosten steigen, der Tarif bleibt eingefroren.

Vergleich Konsumentenpreise und Tarmed-Tarifstruktur 2004 bis 2024 Während die Schweizer Konsumentenpreise von 2004 bis 2024 kumuliert um rund 13 Prozent gestiegen sind, blieb die Tarmed-Tarifstruktur unverändert. Die Schere öffnete sich – und bleibt offen. 100 105 110 115 120 Index (2004 = 100) 2004 2009 2014 2019 2024 +13 % Konsumenten­preise (LIK) 0 % Tarmed-Tarifstruktur (nie gesamthaft revidiert) Die Schere öffnet sich

Konsumentenpreise: Bundesamt für Statistik, Landesindex der Konsumentenpreise (LIK), kumulierte Veränderung Januar 2004 bis Dezember 2024 ≈ 13 %. Tarmed-Tarifstruktur: seit Einführung am 1. Januar 2004 nie gesamthaft revidiert (BAG / GDK). Einzelne punktuelle Anpassungen (z.B. Bundesrats-Eingriff 2014) änderten daran nichts. Kantonale Taxpunktwerte stagnieren oder sinken; sie reichen heute von 83 Rappen (Ostschweiz) bis 91 Rappen (Zürich). Die Grafik zeigt die kumulierte Teuerung; nicht abgebildet sind überdurchschnittliche Steigerungen einzelner Praxiskostenposten (Mieten, IT, Personal).

1

Hausärztliche Leistung wird tiefer vergütet als spezialärztliche

Im Tarmed werden zeitintensive Gesprächs- und Koordinationsleistungen (das Kerngeschäft der Hausarztmedizin) schlechter entschädigt als technisch-apparative Eingriffe. Daraus ergeben sich die in der Grafik oben gezeigten Einkommens­unterschiede. Der Bundesrats-Eingriff 2014 mit 200 Mio. Franken zugunsten der Grundversorgung hat die Schieflage punktuell gemildert, aber nicht behoben. Solange diese Differenz besteht, fällt die Wahl junger Ärztinnen und Ärzte überproportional häufig auf eine Spezialdisziplin.

2

Tarif veraltet, kantonal unterschiedlich, nie gesamthaft revidiert

Der Tarmed gilt seit 2004. Die Tarifstruktur blieb zwischen 2004 und 2025 nie gesamthaft revidiert und beruhte auf Personal- und Infrastrukturkosten aus den 1990er-Jahren. Ab 1. Januar 2026 gilt TARDOC. Während Mieten, IT, Lohnnebenkosten und Praxisinfrastruktur deutlich teurer wurden, blieb der Tarif eingefroren. Die Taxpunktwerte werden zudem kantonal unterschiedlich verhandelt: Sie reichen heute von rund 83 Rappen in der Ostschweiz bis 91 Rappen im Kanton Zürich, in mehreren Kantonen tiefer als bei der TARMED-Einführung 2004. Ab 2026 ersetzen Tardoc und Ambulante Pauschalen den Tarmed; ob sie die Schieflage beheben, ist offen.

3

Knappe Studienplätze und Numerus Clausus

Trotz Sonderprogramm (100 Mio. Franken Anreizfinanzierung) wurden die Ausbildungsplätze nur leicht erhöht. Wer das Studium nicht erhält, weicht oft ins Ausland aus oder wechselt das Fach.

4

Weiterbildung primär im Spital

Die Facharzt-Weiterbildung Allgemeine Innere Medizin findet überwiegend im stationären Bereich statt. Praxisnahe Rotationen in der Hausarztmedizin sind kürzer und werden tiefer entschädigt. Studierende, die mit der Hausarztmedizin nie konkret in Kontakt kommen, entscheiden sich seltener dafür.

5

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Junge Ärztinnen und Ärzte wünschen geregelte Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle. Klassische Einzelpraxen mit Notfalldienst werden als wenig kompatibel empfunden. Gruppenpraxen und Anstellungsmodelle wachsen, decken aber den Bedarf in Randregionen nur teilweise.

Hausarztmedizin unter Druck · Thema 2b

Notfalldienst: Pflicht mit Preisschild nach unten

Jede Ärztin und jeder Arzt in der Grundversorgung ist gesetzlich verpflichtet, Notfalldienste zu leisten. Spezialisten sind weitgehend ausgenommen. Die Vergütung liegt weit unter dem Ertrag einer normalen Praxisstunde. Und die Dienste fallen fast immer dann an, wenn Familie zählt.

CHF 149

Stundenvergütung Notfalldienst, Raum St. Gallen

Während des Dienstes ist die eigene Praxis geschlossen. Zwei MPA, Miete, Geräte-Leasing und alle Infrastrukturkosten laufen unverändert weiter. Die Vergütung von CHF 149 reicht nicht aus, um diese Fixkosten zu decken.

Zum Vergleich: Praxisstunde
3 Konsultationen à ~CHF 85 Tarmed-Ertrag = ~CHF 255 brutto
Nach Fixkosten (~CHF 170/h): ~CHF 150 netto/h
Quelle: BFS MAS 2019, Tarmed-Statistik FMH
Beispielwert: Tarif Notfallpraxis Region St. Gallen (Stand 2024/25)

Praxisstunde vs. Dienststunde: der echte Vergleich

Fixkosten laufen auch während des Dienstes unverändert weiter.

Praxisstunde
Konsultationen (3 × ~CHF 85)CHF 255
Labor, EKG, Diagnostik+ CHF 70
Medikamente (Selbstdispensation)+ CHF 50
Bruttoertrag~CHF 375
Variable Kosten (Labor, Ware)- CHF 55
Fixkosten: 2 MPA, Miete, Infrastruktur- CHF 170
Netteinkommen / Stunde~CHF 150
vs.
Dienststunde
Vergütung NotfalldienstCHF 149
Labor, DiagnostikCHF 0
MedikamenteCHF 0
Ertrag gesamtCHF 149
Variable KostenCHF 0
Fixkosten laufen weiter (MPA, Miete ...)- CHF 170
Netteinkommen / Stundeca. - CHF 21
Nachteil pro Dienststunde ca. - CHF 171

Wer sich an die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 h/Woche hält, kann Dienste nur auf Kosten von Praxiszeit leisten. CHF 149 deckt nicht einmal die laufenden Fixkosten.

BFS MAS 2019 · Tarmed-Statistik FMH · Treuhandstatistik Ärzte Schweiz. Angaben: Näherungswerte für eine Solo-Praxis mit 2 MPA, Selbstdispensation, In-house-Labor.
6h

Abenddienst: 17:00 bis 23:00 Uhr

Notfalldienste fallen fast ausschliesslich zu familienunfreundlichen Zeiten an:

Unter der Woche: Abenddienst 17–23 Uhr. Kinder kommen aus der Schule, Abendessen, Hausaufgaben, Bett. Der dienstleistende Elternteil fehlt.
Wochenende und Feiertage: In der Regel ein Früh- oder Spätdienst pro Tag, nicht beide. Dennoch: je nach Zulosung ist ein ganzer Samstag oder Sonntag blockiert. Familienaktivitäten, Ausflüge, gemeinsame Erholung entfallen.
Spezialisten im Vergleich: Niedergelassene Chirurgen und Orthopäden sind häufig als Belegärzte einer Klinik angeschlossen. Sie leisten Notfalldienste meist als Pikettdienst und rechnen Notfalloperationen zu denselben Tarifen ab wie im regulären Alltag. Finanziell entsteht für sie kein Verlust. Viele andere niedergelassene Spezialisten (Neurologen, Dermatologen, Kardiologen, Gastroenterologen, Urologen, Angiologen, Pneumologen u.a.) sind von der organisierten Dienstpflicht weitgehend ausgenommen. Für sie übernehmen die Spitäler die Notfallversorgung.
Dienstreglement Hausarztdienst Kanton St. Gallen
Fazit: Die Dienstvergütung von CHF 149 deckt die laufenden Fixkosten einer gut geführten Hausarztpraxis (Personal, Miete, Infrastruktur) nicht. Jede Dienststunde kostet den Hausarzt netto rund CHF 170 mehr als sie einbringt, verglichen mit einer normalen Praxisstunde. Über ein Jahr mit regulärer Dienstbelastung ergibt das einen substanziellen, sichtbaren Einkommensverlust. In keiner Tarifdiskussion wird dieser Effekt systematisch berücksichtigt.
Aktuell · Juli 2026

1 577 Taxpunkte pro Tag: Die neue Bremse für die Grundversorgung

Das Parlament hat im Kostendämpfungspaket 2 eine tägliche Obergrenze für abrechenbare Taxpunkte verlangt. Der Vorschlag: maximal 1 577 AL-Punkte pro Arbeitstag im Monatsdurchschnitt. Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027.

TARDOC · Kostendämpfungspaket 2 · BAG-Stellungnahme 7. Juli 2026

Wer schützt hier wen vor was?

Das Parlament wollte Tarifauswüchse einzelner Ärzte verhindern. Was die Regelung in der Praxis bewirkt, trifft eine andere Gruppe: Hausärztinnen und Hausärzte, die viele Patienten pro Tag sehen und deren Einkommen fast ausschliesslich aus ärztlichen Leistungen (AL) besteht, nicht aus technischen Infrastrukturleistungen (IPL).

Die Höchstgrenze
1 577
AL-Taxpunkte pro Arbeitstag (Monatsdurchschnitt)

Bei einem Taxpunktwert von CHF 0.86 (St. Gallen) entspricht das einem maximalen AL-Tageshonorar von CHF 1 356. Infrastrukturleistungen (IPL) sind nicht betroffen. Nicht eingerechnet: Notfallzuschläge, Berichte, Gutachten, Ambulante Pauschalen.

FMH, H+ und prio.swiss: Konzept Tarifversion 2027 · BAG-Stellungnahme 7. Juli 2026
Was das im Praxisalltag bedeutet

Nach rund 22 Patienten ist Schluss mit der Abrechnung

Im TARDOC wird die ärztliche Leistung (AL) zeitbasiert vergütet: rund 2,1 AL-Taxpunkte pro Minute. Jede Tarifposition teilt sich in AL und IPL, wobei nur der AL-Teil unter die Grenze fällt. Was heisst das konkret? Die Rechnung anhand belegter Durchschnittswerte:

Durchschnittliche Konsultationsdauer Schweiz (Studien: 15,6 bis 20 Min.)ca. 17 Min.
AL daraus (17 Min. × 2,1 AL/Min.)ca. 36 AL
Zuschlag für Untersuchungen, Telefonate, Berichte (variiert stark, im Mittel)ca. 15 bis 35 AL

Pro Patient im Praxisdurchschnittca. 50 bis 72 AL
Patienten bis Tageslimite (1 577 ÷ 50 bis 72)ca. 22 bis 31 Patienten

Zum Vergleich: Der durchschnittliche Schweizer Hausarzt sah historisch rund 25 Patienten pro Tag (Lausanner Langzeiterhebung). Die Limite greift also nicht bei Extremwerten, sondern mitten im normalen Praxisalltag. Ein Praxisleiter rechnet gegenüber medinside vor, dass bei seinem Patientengut nach rund 22 Patienten Schluss ist.

Telefonkonsultationen und weitere AL-Tätigkeiten zählen ebenfalls in die Summe. Der IPL-Anteil jeder Position (Raumbelegung, Personal) bleibt von der Grenze unberührt.

Konsultationsdauer: Irving et al., BMJ Open 2017 (15,6 bis 17 Min.) · Commonwealth Fund Survey (20 Min.) · Patientenzahl: Lausanner Langzeiterhebung, medinside 2016 · 22-Patienten-Beispiel: medinside.ch 3. Juli 2026 · AL-Systematik: TARDOC-Katalog 1.5 (OAAT)
Widerspruch zur politischen Zielsetzung

Das Parlament will Hausärzte fördern und deckelt gleichzeitig ihr Tageshonorar

Der doppelte Widerspruch: Erstens: Das gleiche Parlament, das die Förderung der Hausarztmedizin als gesundheitspolitisches Ziel verankert hat, verlangt im Kostendämpfungspaket 2 eine Deckelung, die genau diese Grundversorger trifft. Zweitens: TARDOC musste gesetzlich kostenneutral eingeführt werden. Der Hausärztezuschlag aus dem TARMED (Position 00.0015) wurde dabei nicht in den neuen Tarif überführt. Die von der Politik versprochene Besserstellung der Grundversorgung ist somit gar nie eingetreten. Der Deckel würde eine ohnehin nicht erfolgte Aufwertung zusätzlich nach unten begrenzen: Hausärzte könnten schlicht weniger arbeiten, ohne je besser vergütet worden zu sein.
Warum Hausärzte stärker betroffen sind
  • Einkommen stammt fast ausschliesslich aus AL: Gespräch, Untersuch, Koordination
  • Kaum technische Geräte oder Infrastruktur, die über IPL (nicht gecappt) abgerechnet wird
  • Viele Patienten pro Tag: die Limite wird schnell erreicht
  • Auch Notfallkonsultationen in der Praxis zählen in die AL-Summe
Warum technische Spezialisten weniger betroffen sind
  • Radiologie, Kardiologie, Labor: grosser IPL-Anteil, der nicht gecappt wird
  • Chirurgen mit Spitaloperationen: Spital-IPL fliesst nicht in die Praxis-AL ein
  • Weniger Patienten pro Tag, aber höherwertige Einzelleistungen pro Fall
FMH-Stellungnahme zur AL-Höchstgrenze · mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz · DocReport AI: TARDOC Grundversorger-Analyse, März 2026
Der Widerspruch zum Notfalldienst

Zum Mehrarbeiten verpflichtet, am Abrechnen gehindert

Die Kombination aus Notfalldienstpflicht und Taxpunkt-Deckel erzeugt eine paradoxe Rechtslage:

Die eine Hand des Staates

Verpflichtet Hausärzte per Gesetz zum Notfalldienst, zusätzlich zum vollen Praxistag. Abenddienste von 17 bis 23 Uhr nach einem Praxistag bedeuten regelmässig die faktische Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche. Diese Mehrarbeit wird nicht nur toleriert, sondern eingefordert, zu nicht kostendeckenden Tarifen.

Die andere Hand des Staates

Deckelt gleichzeitig die abrechenbaren AL-Taxpunkte pro Arbeitstag. Auch die im Notfalldienst erbrachten Grundleistungen generieren AL-Punkte, die in den Monatsdurchschnitt einfliessen. Wer dienstbedingt mehr arbeitet, riskiert die Limite zu überschreiten und Leistungen nicht mehr vergütet zu erhalten.

Das Resultat: Mehrarbeit ist Pflicht, Mehrabrechnung ist verboten. Ein System, das von denselben Personen gleichzeitig überobligatorischen Einsatz verlangt und dessen Vergütung deckelt, ist in sich widersprüchlich. Flexibilität für Dienstwochen, Vertretungen oder Epidemiephasen sieht die Regelung nicht vor.

Notfalldienstpflicht: Gesundheitsgesetze der Kantone · Höchstarbeitszeit: Arbeitsgesetz Art. 9 · AL-Systematik Monatsdurchschnitt: Konzept Tarifpartner Version 2027
BAG warnte 2024 selbst davor

Das BAG sah den Ratchet-Effekt voraus

«Eine Taxpunktvolumen-Höchstgrenze könnte sich auch als kontraproduktiv erweisen, weil Leistungserbringer, die darunter liegen, sie als Referenzniveau betrachten könnten, das es zu erreichen gilt.»

Das BAG warnte bereits im April 2024 vor diesem Effekt: Ärzte, die heute unter der Grenze liegen, könnten die Limite als implizites Tagesvolumen wahrnehmen. Das Instrument zur Kostensenkung würde dann Kosten erhöhen.

BAG, April 2024, zitiert in medinside.ch 3. Juli 2026
Reaktion der Ärzteschaft

Über 11 000 Unterschriften, Rücktrittsforderungen, Petitionen

Eine Petition gegen die AL-Begrenzung sammelte innerhalb weniger Tage über 11 000 Unterschriften: «Die vorgesehene Begrenzung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die ambulante Gesundheitsversorgung der Schweiz dar.»

Die Schweizerische Gesellschaft für Kardiologie wandte sich direkt an Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. FMH-Präsidentin Yvonne Gilli musste die Position gegen Rücktrittsforderungen verteidigen.

Entscheid des Bundesrats: voraussichtlich 4. Quartal 2026. Die Regelung könnte am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

medinside.ch 3. und 15. Juli 2026 · BAG-Stellungnahme 7. Juli 2026 · FMCH, 7. Juli 2026
Was wirkt

Förderung der Hausarztmedizin: evidenzbasierte Hebel.

Die folgenden Massnahmen sind Bestandteil der nationalen Strategien (BAG-Strategie gegen den Ärztemangel, «Agenda Grundversorgung» 2024) oder werden in Studien als wirksam dokumentiert. Es gibt bislang keine einzelne Massnahme, die das Problem allein löst. Nötig ist ein Bündel. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium hält fest: Studienreformen allein beeinflussen das Berufsziel, aber nicht zwingend die spätere Berufswahl.

Tarif: TARDOC muss Hausarzt- und Spezialistenleistungen fair angleichen

Der wichtigste Hebel. Solange Grundversorgerinnen und Grundversorger im Medianvergleich rund 30–60 % weniger verdienen als Spezialisten (Grundversorgung: ~CHF 172 000 Median; Fachärzte ohne OP: ~CHF 245 000; chirurgische Spezialisten: ~CHF 266 000; Quelle: BFS MAS 2019), bleibt die Spezialmedizin wirtschaftlich attraktiver. Die ab 2026 geltenden Tardoc und Ambulanten Pauschalen müssen die intellektuelle und koordinative Leistung der Hausarztmedizin angemessen abbilden. Sonst bleibt die Schieflage bestehen.

Mehr Studienplätze: konsequent umgesetzt

Das Sonderprogramm Humanmedizin hat den richtigen Hebel angesetzt, blieb aber hinter den Zielwerten zurück. Eine konsequente Umsetzung der 1 350 Plätze und ein anschliessender Aufwuchs sind Voraussetzung für eigenständigen Inlandnachwuchs.

Praxisassistenz und Rotationen ausbauen

Kantonale Praxisassistenz-Programme finanzieren Assistenzärztinnen und -ärzten Einsätze in Hausarztpraxen während der Weiterbildung. Wer früh den Berufsalltag erlebt, wählt häufiger die Hausarztkarriere. Das ist international gut belegt.

Flexible Arbeitsmodelle und Gruppenpraxen

Teilzeit, Job-Sharing und Gruppenpraxen entsprechen den Erwartungen junger Ärztinnen und Ärzte. Wo solche Strukturen entstehen, gelingt die Nachfolge besser, auch in ländlichen Regionen.

Mehr Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten

Hausärztliche Konsultationen sind ein knappes Gut. Wenn Bagatellfälle (Schnupfen, leichte Halsschmerzen, kleinere Beschwerden) zuerst selbst eingeschätzt werden, bleibt mehr Zeit für komplexe Fälle. Schweizer Daten von 1,3 Mio. Versicherten zeigen: Höhere Franchisen reduzieren die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen messbar (Felder/Schmidheiny, Universität Basel 2024). Der Effekt ist bei leichten Beschwerden deutlich, bei chronisch Kranken erwartungsgemäss klein. Ein gezielter Hebel gegen unnötige Konsultationen.

Lehrstühle und Forschung in der Hausarztmedizin

An allen Schweizer medizinischen Fakultäten existieren mittlerweile Lehrstühle für Hausarztmedizin. Sichtbarkeit, eigene Forschung und gezielte Lehre erhöhen die Wahrnehmung der Disziplin. Ein längerfristiger, kulturell wirksamer Hebel.

Notfalldienstpflicht reformieren: Entlastung anerkennen, Vergütung anpassen

Hausärztinnen und Hausärzte entlasten die Spitalnotaufnahmen bereits täglich. Tausende Notfallkonsultationen werden direkt in der Praxis abgewickelt und verhindern überfüllte Notaufnahmen. Eine zusätzliche formelle Dienstpflicht ausserhalb der Praxiszeiten ist deshalb schwer zu rechtfertigen. Wo sie bestehen bleibt, muss die Vergütung die laufenden Praxiskosten decken. Heute ist das nicht der Fall: CHF 149 pro Stunde deckt bei zwei angestellten MPA und Miete noch nicht einmal die Fixkosten.

Was die Forschung einschränkt: Die wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit einzelner Schweizer Fördermassnahmen ist gemäss ZHAW-Auswertung 2020 noch begrenzt. Internationale Studien zeigen: Studienprogramme beeinflussen das Berufsziel, aber nicht zwingend die letztliche Berufswahl. Wirksam ist eine Kombination aus tariflicher Aufwertung, frühem Praxiskontakt, geeigneten Arbeitsmodellen und sichtbarer akademischer Verankerung.

Thema 4

Franchise-Reform als Kostenbremse

Das Schweizer Krankenversicherungsmodell enthält strukturelle Fehlanreize. Gezielte Reformen bei Franchise und Selbstbehalt können die Kostendynamik nachhaltig verändern.

Evidenzbasierte Systemreform

Eigenverantwortung stärken, Fehlanreize beseitigen.

Die obligatorische Krankenversicherung kostet die Schweiz heute rund 42 Milliarden Franken pro Jahr. Die Prämien steigen schneller als die Löhne. Ein wesentlicher Treiber sind strukturelle Fehlanreize im Franchise-System: Wer jährlich wechseln kann, plant strategisch statt verantwortungsbewusst. Forschung aus der Schweiz zeigt, dass höhere Franchisen die Nachfrage messbar senken. Die Frage ist nicht ob, sondern wie weit man diesen Hebel einsetzen soll.

Problem

Strategisches Franchisemanagement: Der kaum diskutierte Kostentreiber

Das heutige System erlaubt jährliche Franchise-Wechsel. Das schafft ein klassisches Moral-Hazard-Problem:

🏥Geplante Eingriffe (Knie-OP, elektive Abklärungen) werden auf ein Jahr mit tiefer Franchise verschoben
📅Ende November noch schnell zur Kontrolle: Franchise ist fast ausgeschöpft, der Grenzpreis der nächsten Konsultation gegen null
📊Hochfranchise-Jahre als «Gesundheitsjahre» geplant, Wechsel in tiefe Franchise bei erwartetem Mehrbedarf

Solange Franchisen jährlich wechselbar sind, ist die Franchise in vielen Fällen faktisch kalkulierbar und verliert ihre Steuerungswirkung.

Felder/Schmidheiny, Universität Basel 2024 · Kaiser, Die Volkswirtschaft 2017
Reform-Vorschlag

Angepasstes Franchise-Modell im Überblick

ParameterHeuteVorschlag
MindestfranchiseCHF 300CHF 600
MaximalfranchiseCHF 2 500CHF 5 000
WechselhäufigkeitJährlich3-5 Jahre Mindestlaufzeit
Selbstbehalt10 %, max. CHF 70020 %, max. CHF 1 200
Prämienrabatt (max.)~28 % bei CHF 2 500Höherer Rabatt bei CHF 5 000

Der Selbstbehalt-Maximum von CHF 1 200 (Stop-Loss bei CHF 6 000 Kosten oberhalb der Franchise) bleibt sozialverträglich: Bestehende Prämienverbilligung kann gezielt für einkommensschwache Haushalte ausgebaut werden.

Franchisestufen heute: KVG Art. 92 (BAG). Einkommensverträglichkeit des Vorschlags: BFS 2023
Geschätzte Kostenwirkung

Potenzielle Einsparungen pro Jahr (Bandbreite)

Auf Basis der gemessenen Preiselastizität der Gesundheitsnachfrage in der Schweiz:

Mindestfranchise: CHF 300 auf 600
Betrifft ca. 30 % der Versicherten (rund 2,7 Mio. Personen). Tiefe Nachfragereduktion bei Bagatellkonsultationen.
0.4–0.7 Mrd.
CHF/Jahr
Mehrjahresvertrag (mind. 3 Jahre, kein Jahreswechsel)
Beseitigt strategisches Franchisemanagement. Grösster Einzelhebel, da er Moral Hazard strukturell verhindert.
0.4–0.8 Mrd.
CHF/Jahr
Selbstbehalt: 10 % auf 20 %, max. CHF 1 200
Stop-Loss bei CHF 6 000 Kosten über Franchise. Erhöht Kostenbewusstsein bei mittleren Schadenshöhen.
0.5–0.9 Mrd.
CHF/Jahr
Maximalfranchise: CHF 2 500 auf 5 000
Freiwillig, mit höherem Prämienrabatt. Attraktiv für Gesunde, schafft grösseres Risikobewusstsein.
0.15–0.3 Mrd.
CHF/Jahr
Gesamtwirkung kombiniert
4–7 % der KVG-Gesamtkosten 2024 (OKP-Bruttokosten ~CHF 42 Mrd., BFS 2026). Netto nach Prämienverbilligung-Ausbau geringer.
1.5–2.7 Mrd.
CHF pro Jahr

Modellschätzung. Basis: Preiselastizität -0.2 bis -0.3 (Felder/Schmidheiny 2024).

Modellschätzung auf Basis Felder/Schmidheiny 2024 · Kaiser 2017 · OKP-Bruttokosten BFS 2026
Kernhebel

Warum der Mehrjahresvertrag der entscheidende Schritt ist

Höhere Franchisen allein reichen nicht. Solange Wechsel jährlich möglich sind, bleibt die Steuerungswirkung begrenzt. Der Mehrjahresvertrag

  • macht Franchise-Arbitrage unmöglich (kein Wechsel kurz vor geplantem Eingriff)
  • erhöht die Planungssicherheit für Versicherer (bessere Risikoeinschätzung)
  • belohnt dauerhaft präventives Verhalten mit dauerhaft tieferen Prämien
  • setzt den richtigen Anreiz: nicht jährliche Optimierung, sondern langfristige Gesundheitsverantwortung

International vergleichbar: US-amerikanische HSA-Modelle (Health Savings Accounts) mit Mehrjahresverpflichtungen zeigen messbar tiefere Gesamtausgaben.

Soziale Verträglichkeit

Eigenverantwortung ohne Zweiklassenmedizin

Die berechtigte Gegenfrage: Werden einkommensschwache Haushalte nicht unverhältnismässig belastet? Zwei Mechanismen verhindern das:

Prämienverbilligung (IPV)

Rund 30 % der Schweizer Bevölkerung erhält heute bereits Prämienverbilligung. Diese könnte gezielt auf Haushalte mit hoher Franchise ausgeweitet werden. Der Staat unterstützt die Fixkosten, der Versicherte trägt die variablen Kosten mit.

Stop-Loss-Mechanismus

Der maximale Selbstbehalt von CHF 1 200 schützt vor Extremkosten. Bei einer schweren Erkrankung übernimmt die Versicherung ab dem Stop-Loss vollständig. Niemand wird durch die Reform in medizinische Unterversorgung gedrängt.

BAG Prämienverbilligung 2024 · BFS Haushaltsbudgeterhebung
Einordnung: Die hier skizzierten Reformelemente sind keine offizielle politische Position. Sie basieren auf veröffentlichter Schweizer Forschung zur Preiselastizität der Gesundheitsnachfrage und auf internationalen Vergleichssystemen. Die Kostenschätzungen sind Modellwerte mit erheblicher Bandbreite.
Zusammenfassung

Prioritäten auf einen Blick

Alle auf dieser Seite diskutierten Massnahmen, geordnet nach Zeithorizont und Wirkungsstärke.

Factsheet

Was jetzt geändert werden muss.

Die Probleme im Schweizer Gesundheitswesen sind bekannt. Was fehlt, sind Prioritäten. Hier eine strukturierte Übersicht mit dem Zeithorizont der Machbarkeit.

Sofort / kurzfristig
Selbstdispensation erhalten
Das Recht der Hausarztpraxis zur Medikamentenabgabe steht politisch unter Druck. Jede Einschränkung verschlechtert Praxisökonomie und Patientenversorgung.
Praxis
Tardoc und ambulante Pauschalen 2026 korrekt umsetzen
TARDOC wurde kostenneutral eingeführt, der TARMED-Hausärztezuschlag dabei gestrichen. Die versprochene Aufwertung der Grundversorgung ist nicht eingetreten und muss politisch nachgeholt werden.
Tarif
Notfalldienst kostendeckend vergüten
Stundentarife unter CHF 200 sind bei laufenden Praxiskosten defizitär. Anpassung auf mindestens CHF 250–300/h notwendig.
Tarif
Mehrjahresvertrag in der Franchise einführen
Jährliches Wechselrecht beseitigen. Mindestlaufzeit 3 Jahre verhindert strategisches Franchisemanagement wirksam.
Kostensteuerung
Mittelfristig (2–5 Jahre)
Mindestfranchise von CHF 300 auf CHF 600
Betrifft rund 30 % der Versicherten. Kombiniert mit Prämienverbilligung für einkommensschwache Haushalte sozialverträglich umsetzbar.
Kostensteuerung
Selbstbehalt auf 20 %, max. CHF 1 200
Erhöht Kostenbewusstsein. Stop-Loss bei CHF 6 000 schützt vor existenzieller Belastung. Ergänzt den Mehrjahresvertrag sinnvoll.
Kostensteuerung
Mehr Studienplätze Humanmedizin
Sonderprogramm Ziel 1 350 Masterabschlüsse/Jahr bislang verfehlt. Kapazitäten ausbauen, Grundversorgungsfokus stärken.
Ausbildung
Praxisassistenz und Lehrpraxen ausbauen
Frühe Exposition während Studium erhöht Hausarztwahl nachweisbar. Kantonale Rotationsprogramme skalieren.
Ausbildung
Strukturell / langfristig
Maximalfranchise auf CHF 5 000 erhöhen
Freiwillig, mit höherem Prämienrabatt. Für gesunde Erwachsene mit Rücklagen attraktiv. Entlastet Solidarpool strukturell.
Kostensteuerung
Flexible Arbeitsmodelle und Gruppenpraxen
Job-Sharing, Teilzeit und genossenschaftliche Praxismodelle erleichtern Einstieg und Nachfolge, besonders für jüngere Generationen.
Praxis
Forschung und Lehrstühle Hausarztmedizin
Alle Schweizer Universitäten haben mittlerweile Lehrstühle. Weitere Stärkung der wissenschaftlichen Grundlage für Tarifdiskussionen.
Ausbildung
AL-Höchstgrenze TARDOC zurückweisen oder anpassen
Die geplante Deckelung auf 1 577 AL-Punkte pro Tag trifft Hausärzte unverhältnismässig. Entweder Höchstgrenze anheben oder auf Extremwert-Outlier beschränken statt auf den Durchschnitt.
Tarif
Im Rekordjahr 2023 wurden laut FMH-Ärztestatistik 72 % der netto neu eintretenden Auslandärzte durch den Gesundheitsbedarf der Neuzugewanderten absorbiert. Im 5-Jahres-Schnitt 2020 bis 2024: ~43 %. Zuwanderung löst den Hausärztemangel nicht automatisch.
Strukturpolitik

Sprechen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt an.

Beim nächsten Praxisbesuch genügt eine kurze Frage:
«Kann ich das Medikament direkt hier beziehen?»

In den meisten Schweizer Hausarztpraxen ist das problemlos möglich.